Mit dem Lockdown zur Bekämpfung des Coronavirus ist eine Nachrichtenflut einhergegangen, die schwindelig machte. Das stadtkultur magazin hat sich die Abfolge der Maßnahmen noch einmal angeschaut und wirft einen Blick zurück – in Ruhe. Bei der Menge an Nachrichten kann diese Chronologogie aber nur eine subjektive Auswahl darstellen.
Autoren: Nils Kumar, Klaus Irler und Heiko Gerken
12. März 2020: Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz untersagt Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. STADTKULTUR HAMBURG verlagert seine Arbeit ins Homeoffice – wie viele andere Einrichtungen in den nächsten Tagen auch: OUT-OF-OFFICE.
15. März: Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz untersagt öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Unter anderem Kultureinrichtungen dürfen
für den Publikumsverkehr nicht mehr geöffnet werden.
16. März: Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz schließt den Einzelhandel mit Ausnahme von unter anderem Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Poststellen und Tankstellen. Spielplätze werden geschlossen, Gottesdienste werden untersagt. Die Ferien enden, aber Schulunterricht findet nicht statt: LOCKDOWN.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet eine Neuregelung des Kurzarbeitergeldes. Unternehmen können demnach bereits dann Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sind – statt zuvor ein Drittel. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 1. März.
Kultursenator Carsten Brosda sichert im Hamburg Journal der Hamburger Kulturszene „sehr, sehr schnelle Hilfe“ zu, zum Beispiel über einen Sonderfonds der Kulturbehörde.
17. März: Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz schränkt Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen und Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ein.
Die Mieter*innen städtischer Immobilien können auf Antrag ihre Mieten für bis zu drei Monate zinslos stunden.
19. März: Finanzsenator Andreas Dressel, Wirtschaftssenator Michael Westhagemann und Kultursenator Carsten Brosda stellen erste Eckpunkte für einen Schutzschirm für Corona-Hilfen für Unternehmen und Institutionen vor. Die Behörde für Kultur und Medien schnürt ein „Hilfspaket Kultur“ im Wert von 25 Millionen Euro.
22. März: Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz verfügt Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum. Demnach dürfen Personen nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt unterwegs sein: KONTAKTSPERRE.
23. März: Die Bundesregierung beschließt einen „Rettungsschirm für den Kulturbereich“. Kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige werden mit 50 Milliarden Euro bei der Zahlung ihrer Mieten und Kredite unterstützt. Ferner wird der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Zusätzlich können Mitgliedsbeiträge zur Künstlersozialkasse und Steuern an das Finanzamt gesenkt oder gestundet werden.
27. März: Der Schutzschirm für Unternehmen, Institutionen, Solo-Selbständige und Künstler*innen wird weiter aufgespannt: Hierfür beschließt der Senat eine Erhöhung der Kreditvergabemöglichkeit der Investitions- und Förderbank (IFB) um 400 Millionen Euro. Dieses Angebot wird zusätzlich zu den Unterstützungen des Bundes gemacht. STADTKULTUR HAMBURG veröffentlicht seine Hilfs-Forderungen für die Hamburger Stadtteilkultur.
30. März: Anträge für die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) sind online möglich: Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer können direkte Zuschüsse beantragen.
3. April: Der Fonds Soziokultur legt aufgrund der Corona-Krise das Ad-hoc-Förderprogramm „Inter-Aktion“ mit einem Gesamtvolumen von 250.000 Euro auf.
7. April: Die Kulturbehörde stellt aus dem Hilfspaket in Höhe von 25 Millionen Euro 1,5 Millionen Euro für Livemusikclubs, die wegen der Corona-Krise in Schieflage geraten sind, zur Verfügung.
9. April: Die erste Antragsfrist für den Hilfsfonds „Kunst kennt keinen Shutdown“ startet. Der Fonds wurde von der Hamburgischen Kulturstiftung in Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen aufgelegt. Es sollen ergänzende Hilfen in Höhe von bis zu 2.500 Euro für freischaffende Künstler*innen aller Sparten bereitgestellt werden. Das Bundesfinanzministerium hat einen Erlass zu „Steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene“ veröffentlicht. Dieser beinhaltet Lockerungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Unter anderem dürfen alle gemeinnützigen Organisationen auch ohne passenden Satzungszweck bis Ende 2020 zu Spenden im Zusammenhang mit der Corona-Krise aufrufen.
19. April: Die Behörde für Kultur und Medien stellt aus dem Hilfspaket in Höhe von 25 Millionen Euro 1.360.000 Euro für die Stadtteilkultur zur Verfügung. Kultursenator Carsten Brosda betont die Wichtigkeit der Stadtteilkultur für die unterschiedlichen Stadtteile.
20. April: Nach einer Verordnung der Senatskanzlei sollen Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser sowie Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorerst noch bis zum 6. Mai 2020 geschlossen bleiben.
23. April: Die Kulturbehörde und die Hamburg Kreativ Gesellschaft starten ein Förderprogramm für Crowdfunding-Kampagnen. Zur Verfügung stehen dafür 225.000 Euro aus dem Hilfspaket Kultur des Hamburger Corona Schutzschirmes.
28. April: Die Bücherhallen dürfen ihre Stadtteilbibliotheken wieder öffnen. Dabei sind die geltenden Hygienestandards und Abstandsregeln zum Schutz von Besucher*innen und Mitarbeiter*innen einzuhalten: DIE ÖFFNUNG BEGINNT.
6. Mai: Das von der BKM ausgegebene „NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ startet und soll Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung helfen. Zur Verfügung stehen insgesamt 20 Millionen Euro. Nach einer neuen Verordnung des Senats ist der neue Termin für das Ende der Corona-Verordnung für Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser der 31. Mai 2020.
7. Mai: In Hamburg können Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten wieder öffnen. Bedingung ist die Einhaltung von Hygienevorschriften. Begleitende Angebote wie Führungen, museumspädagogische oder weitere Veranstaltungen sind zunächst noch nicht möglich.
9. Mai: Bundeskanzlerin Angela Merkel sichert in Ihrem Podcast weitere Unterstützung für Künstlerinnen und Kulturschaffende zu.
13. Mai: Nach einer Verordnung des Senats können Kurs- und Beratungsangebote, Gastronomie und Sport in der Stadtteilkultur wieder stattfinden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Einrichtung ein Konzept zum Infektionsschutz erarbeitet und dokumentiert.
27. Mai: Nach einer Verordnung des Senats dürfen die Hamburger Kinos und Stadtteilkulturzentren unter Auflagen wieder für Besucher*innen öffnen. Die Bedingung ist, dass geeignete Hygienekonzepte umgesetzt werden und das Abstandsgebot eingehalten wird. Unter der gleichen Maßgabe sind auch Live-Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmer*innen möglich.
9. Juni: Das stadtkultur magazin Nr. 51 geht in den Druck und damit endet diese Chronologie – vorläufig. Mit der Pandemie und ihren Folgen werden wir noch länger zu leben haben.